Verantwortlich für den Inhalt: Martin Zackariat
Anschrift:
Wassermühle Heiligenthal
Zackariat OHG
Spezialitäten-Restaurant & Hotel
Hauptstrasse 10
21394 Heiligenthal
Tel 04135 - 82250
Fax 04135 - 7028
eMail: mail@wassermuehle-heiligenthal.de
Internet: www.wassermuehle-heiligenthal.de
Handelsregister:
Eingetragen beim Amtsgericht Lüneburg unter HRB 1485-1996/01/31
Ust.ID: folgt...
Vertretungsberechtigter: Martin Zackariat
Bitte beachten Sie auch unseren -> Disclaimer/Haftungsausschluss
Entwurf & Programmierung der Website:
WeeDoo-it.de - www.weedoo-it.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Wassermühle Heiligenthal Zackariat OHG:
1. Der Hotelaufnahmevertrag (Mietvertrag) zwischen dem Leistungsnehmer (Gast/Besteller/Veranstalter) und dem Hotel ist rechtsgültig vereinbart, sobald das Zimmer/Appartement oder der Funktionsraum vom Hotel schriftlich zugesagt ist oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, vom Hotel bereitgestellt worden ist. Der Abschluß des Hotelaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages.
2. Die Hotelübernachtungspreise und sonstige Leistungspreise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Preisliste bzw. nach individuellen schriftlichen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Mehrwertsteuer. änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Sofern der Aufenthalt des Gastes kurtaxenpflichtig ist, ist diese Abgabe entsprechend der kommunalen Vorschriften vor Ort vom Gast separat zu entrichten. überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbereitstellung 4 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
3. Sind keine anderen Vereinbarungen bezüglich der Zahlung von Hotelleistungen getroffen worden, ist bei Gruppenreisen (ab 15 Personen) eine Anzahlung (Deposit) in Höhe von 100% der zu erwartenden Rechnungssumme zu zahlen. Die Zahlung muß spätestens 10 Tage vor Anreise auf dem in der Reservierungsbestätigung angegebenen Konto eingegangen sein. Bei nicht fristgerechter Bezahlung ist das Hotel zur Erfüllung nicht mehr verpflichtet; es behält jedoch seinen Erfüllungsanspruch gegen den Besteller/Veranstalter gemäß Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei einem Mietbeginn innerhalb von 20 Tagen nach der Anmeldung ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Andere Zahlungsvereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch das Hotel gültig.
4. Reservierte Hotelzimmer/Appartements stehen dem Gast am Anreisetag ab 15 Uhr und am Abreisetag bis 10 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht eine Ankunftzeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Reservierte Funktionsräume im Hotel stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Hotel. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer/Appartements oder Funktionsräume. Sollten bestellte Räume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen
5. Der Leistungsnehmer kann Um- bzw. Abbestellungen (Storno) von reservierten Zimmern/Appartements oder Funktionsräumen sowie Arrangements nur schriftlich vornehmen. Das Hotel kann, sofern keine anderslautenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, seinen Erfüllungsanspruch sowohl in konkreter Höhe, als auch, wie nachstehend unter Anrechnung ersparter Aufwendungen pauschaliert geltend machen:
* bei Storno bis zum 60. Tag vor vereinbartem Anreisetag - kostenlos
* bei Storno bis zum 30. Tag vor vereinbartem Anreisetag - 30% des Leistungspreises (Logis & Arrangement)
* bei Storno bis zum 20. Tag vor vereinbartem Anreisetag - 50% des Leistungspreises (Logis & Arrangement)
* bei Storno ab dem 10. Tag vor vereinbartem Anreisetag - 80% des Leistungspreises (Logis & Arrangement)
Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Posteingang im Hotel. Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Appartements, Funktionsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Dem Leistungsnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Ausfalls unbenommen. Umfassen die Vereinbarungen mit dem Hotel mehr als 250 übernachtungen je Veranstaltung, so verlängern sich die o.g. Fristen um jeweils 30 Tage.
6. Ist der Besteller nicht zugleich Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Weist der Besteller seine Vertretungsmacht nicht ordnungsgemäß nach und verweigert der Veranstalter seine Genehmigung, haftet der Besteller gemäß gesetzlicher Vorschriften auf Erfüllung oder Schadensersatz.
7. Wenn der Veranstalter eine politische Partei oder Vereinigung ist oder wenn ein Veranstalter durch Zeitungsanzeigen zu Veranstaltungen mit dem Namen des Hotels wirbt bzw. einlädt, kommt ein wirksamer Vertrag nur zustande, sofern hierfür eine vorherige schriftliche Zustimmung der Hoteldirektion vorliegt. Stellt sich heraus, daß die mit dem Besteller/Veranstalter abgeschlossene oder von ihm beworbene Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, den Ruf oder wesentliche Interessen des Hotels zu gefährden droht, so kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Hotel über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluß durch den Besteller/Veranstalter nicht hinreichend informiert worden ist. In diesem Fällen behält das Hotel den Erfüllungsanspruch nach Ziffer 5.
8. Kreditkarten werden nur zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung unterliegen noch verbilligte Sonderpreise sind.
9. Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts, Bällen, Ausstellungen, Vorträgen muß eine änderung der Teilnehmerzahl spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten ist die zuvor vereinbare Teilnehmerzahl für die Abrechnung verbindlich. Kommen mehr Teilnehmer, wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl agberechnet. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum oder über 23 Uhr hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für das Personal, berechnen.
10. Der Veranstalter/Besteller haftet dem Hotel für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich besteller Speisen, Getränke und sonstiger Leistungen. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Leistungsnehmer rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die unmittelbare Zahlung von Abgaben, Vergnügungssteuer, GEMA-Gebühr usw. an den jeweiligen Gläubiger.
11. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtungen oder des Inventars des Hotels, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter/Besteller ohne Verschuldensnachweis. Sämtliches Dekorationsmaterial muß den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
12. Für zurückgelassene Sachen übernimmt das Hotel keine Haftung. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten durch Dritte wird keine Haftung übernommen. Das Hotel haftet für Schäden an eingebrachten Gegenständen oder Exponaten nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist - abgesehen von §701 ff BGB - betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises bzw. auf die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeträge beschränkt. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Leistungsnehmers/Geschädigten beträgt 6 Monate ab Beendigung des Vertrages. Soweit dem Gast ein Kfz.-Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine überwachungspflicht des Hotels; eine Haftung entfällt.
13. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine diesbezügliche Zurückhaltung oder Minimierung von Zahlungen ist unzulässig.
14. Das Mitbringen von Speisen und Getränken sowie Tieren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels.
15. Die Berichtigung von offensichtlichen Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
16. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Individuelle änderungen und Ergänzungen sind durch ausdrückliche Vereinbarung zulässig, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch der Schriftform.
17. Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels. Als Gerichtsstand wird ausdrücklich Gifhorn, als Sitz der Hauptverwaltung der Gesellschaft, vereinbart.
18. Alle Besichtigungsfahrten und Ausflüge sind Vorschläge, die mit dem eigenen Personenbeförderungsmittel durchgeführt werden müssen und auch versicherungstechnisch nicht abgesichert sind.
19. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Hotelaufnahmevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die ihr möglichst nahekommende gesetzliche Regelung.
Stand: August 2003